Kirchenentwicklung 2030

 

K 2030-lokal: Herzliche Einladung zur 11. Etappe unseres Pilgerwegs durch unsere Pfarrei-neu

Unter dem Motto „Nehmt Neuland unter eure Füße“ lädt das katholische Dekanat Breisach-Neuenburg am Samstag, den 15. März 2025 wieder alle Interessierten ganz herzlich zur nächsten Etappe auf dem Pilgerweg durch die „Pfarrei-neu“ ein.
Treffpunkt und Start ist um 10:00 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Neuenburg. Nach einem gemeinsamen Impuls geht es von dort aus zur Heilig-Kreuzkapelle am Stadtrand von Neiuenburg und dann bis Bad Bellingen. Auf dem gemeinsamen Weg ist Zeit für neue Begegnungen, Gespräche und gegenseitigen Austausch.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und die gemeinsamen Gespräche!
 
 

Quelle: K2030

 

Quelle: K2030

 
 
 
 

K 2030-lokal: Der zukünftige Pfarreirat in der Pfarrei St. Alban Bad Krozingen

Mit dem Arbeitspaket 1 "Pfarrliche Gremien" und der "Satzung der Pfarreiräte, der Gemeindeteams sowie der Kirchort- und pfarrlichen Kompetenzteams der Erzdiözese Freiburg" hat die Erzdiözese Freiburg den Lokalen Projekten vor Ort die nötigen Grundlagen und Informationen für den zukünftigen Pfarreirat an die Hand gegeben. Jede Pfarrei hat einen Pfarreirat zu wählen. Dieser handelt als Organ der Pfarrei und Kirchengemeinde.
 
"Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer als Pastoralrat, als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken und als Organ der Vermögensverwaltung, insbesondere als Ortskirchensteuervertretung Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in der Pfarrei. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche als auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen in der Pfarrei gerichtet." 
Satzung der Pfarreiräte, der Gemeindeteams sowie der Kirchort- und pfarrlichen Kompetenzteams
der Erzdiözese Freiburg §1 Abs. 2
 
 
Die Satzung sieht eine Zusammensetzung des Pfarreirates wie folgt vor:
1. Leitender Pfarrer
2. unmittelbar gewählte Mitglieder 
3. hinzu gewählte Mitglieder (max. ¼ der unmittelbar gewählten Mitglieder)
4. entsandte Mitglieder (ein/e Vertreter/in der verbandl. Caritas)
5. beratende Mitglieder kraft Amtes (stellv. Pfarrer, leitender Referent/in, Pfarreiökonom/in, ein Mitglied des Seelsorgeteams)
 
 
In der Sitzung am 11. Juni 2024 hat der Beschließende Ausschuss der Pfarrgemeinderäte die Eckdaten für die Zusammensetzung und die Wahl des zukünftigen Pfarreirates der Pfarrei St. Alban Bad Krozingen beschlossen:
 
  • gewählt wird in 9 Stimmbezirken entsprechend der derzeitigen Kirchengemeinden
  • in jedem Stimmbezirk werden gleiche Mitglieder gewählt
  • es werden 3 zu wählende Mitglieder pro Stimmbezirk gewählt
 
Somit setzt sich der zukünftige Pfarreirat der Pfarrei St. Alban Bad Krozingen wie folgt zusammen:
  1. Leitender Pfarrer
  2. 27 unmittelbar gewählte Mitglieder aus den Stimmbezirken
  3. max. 6 hinzuwählbare Mitglieder
  4. entsandte Mitglieder (ein/e Vertreter/in der verbandl. Caritas)
  5. beratende Mitglieder kraft Amtes (stellv. Pfarrer, leitender Referent/in, Pfarreiökonom/in, ein Mitglied des Seelsorgeteams)
 
Allgemeines zur Wahl:
  • die Wahl findet in echter Teilortswahl in Stimmbezirken statt
  • die Amtszeit beträgt 5 Jahre
  • Wahlberechtigt ab 16 Jahren
  • Wählbar ab 16 Jahren
Gewählt wird am Sonntag, den 19. Oktober 2025!
Die konstituierende Sitzung erfolgt bis spätestens 25. November 2025.
 

K 2030-lokal: Bad Krozingen wird Sitz der »Pfarrei-neu«

Als eine der ersten Entscheidungen im Rahmen der »Kirchenentwicklung 2030« ist aus dem lokalen Projekt heraus ein Votum für den »Sitz der Pfarrei-neu« entschieden worden. Ein wirksamer Beschluss darüber erfolgt durch den Erzbischof im Herbst 2023.
Der »Sitz der Pfarrei« ist die Koordinations- und Vernetzungsstelle der »Pfarrei-neu« und der Dienstsitz des Leitenden Pfarrers und der Verwaltungsleiterin bzw. des Verwaltungsleiters.
Das Zustandekommen des Votums sollte sorgfältig aber möglichst auch unkompliziert erfolgen. Weil die Projektleitung keinen anderen Standort für das zentrale Büro als annähernd so geeignet ansieht, wie Bad Krozingen, lautete der Antrag der Projektleitung: »In der Pfarrei-neu, die in den Grenzen des bestehenden Dekanats Breisach-Neuenburg entstehen wird, soll Bad Krozingen der Sitz dieser Pfarrei werden.«
Am 14. Februar 2023 hat nun der Dekanatsrat über den Antrag, Bad Krozingen als »Sitz der Pfarrei-neu« vorzuschlagen endgültig abgestimmt und diesen Antrag einstimmig befürwortet. Im Vorfeld dieser Abstimmung haben die Pfarrgemeinderäte der 9 Seelsorgeeinheiten im Dekanat, die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter:innen (bei der »Herbstkonferenz« am 15./16. November 2022) und der Projektträger (am 23. Januar 2023) jeweils ein eigenes Votum abgeben. Alle Voten sind eindeutig zugunsten von Bad Krozingen als »Sitz der Pfarrei« ausgefallen. Das Verfahren wurde in der Sitzung von Dekanatskonferenz und Dekanatsrat am 20. Oktober 2022 beschlossen.